Ein Unfall im Ausland kann, was die Versicherung betrifft, gleich in mehrerer Hinsicht problematisch sein. Zum einen können zusätzliche Kosten, beispielsweise durch notwendige Dolmetscher entstehen. Zum anderen sind die vorgeschriebenen Deckungssummen unter Umständen niedriger. Der Unfallgegner ist dann, vielleicht sogar deutlich, schlechter versichert. Viele Versicherungen haben sich dieses Problems angenommen und eine Palette von Optionen für den Auslandsschutz entwickelt. Dazu gehören bei manchen Versicherungen auch Auslandsschutzbriefe. Eine andere dieser Optionen, ist der Auslandsschadenschutz.
Auslandsschadenschutz – besserer Schutz bei unverschuldeten Unfällen
Als Auslandsschadenschutz bezeichnet sich eine Zusatzversicherung, die den Fahrer im Ausland schützt, sollte er dort unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden (siehe auch www.kfz-versicherungen.net/ratgeber/auslandsschadenschutz.html). Ist in einem solchen Fall der Unfallgegner unzureichend versichert, dann übernimmt die eigene Versicherung die Regulierung des Restschadens, der von der Versicherung des Unfallgegners nicht beglichen wurde. Interessant bei dieser Zusatzversicherung ist, dass sie bei manchen Versicherungen kostenlos eingeschlossen werden kann. Allerdings gilt der Schutz meist nur in bestimmten, vorher festgelegten Ländern.
Eine ähnliche Art Schutz im Ausland – Die Mallorca Police
Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Auslandsschadenschutz hat die sogenannte Mallorca Police. Diese Auslandsversicherung ist sogar dann interessant, wenn der Urlauber gar kein Kraftfahrzeug mitführt. Die Mallorca Police wurde ursprünglich für die sehr niedrigen Mindestdeckungssummen in Spanien entwickelt, die aber inzwischen angehoben wurden. Sie greift dann, wenn der Urlauber im Ausland einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht, und die Versicherung des Mietwagens nicht ausreicht, um den entstandenen Schaden zu decken.
Sorry, comments for this entry are closed at this time.