Intention der Wohnbauförderung Tirol ist es der Tiroler Bevölkerung leistbare, qualitative Immobilien in Tirol zu ermöglichen, sowie Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu erwirken. Um das Grundbedürfnis Wohnen finanziell zu erleichtern, bietet die Wohnbauförderung verschiedene Förderungsmöglichkeiten durch Kredite, Zuschüsse oder Beihilfen. Zusätzlich gibt es noch verschieden Finanzierungsarten bei unterschiedlichen Bankinstituten wie z. B ein Annuitätendarlehen mit variablem oder fixen Zinssatz. Ein erstes Angebot sofort anzunehmen ist nicht empfehlenswert, hier kann bei der Wohnbaufinanzierung Vergleich hohe Kosten sparen.

Um finanzielle Unterstützung seitens des Landes zu erhalten, müssen einige Kriterien erfüllt werden:

Die förderungsansuchende Person muss österreichischer Staatsbürger und Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstücks sein. Eigentums- und Nutzungsrechte an der bisherigen Immobilie müssen abgegeben werden. Das monatliche Familieneinkommen darf eine individuelle Einkommensgrenze nicht überschreiten. Das Objekt, für welches eine Förderung beantragt wird, muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Eine Heizwärmebedarfserechnung ist einzureichen. Für die Gewährung einer Wohnbauförderung dürfen bei Immobilien in Tirol keine Baustoffe mit FKW, FCKW, HFKW oder SF6 enthalten sein. Ebenso ist ein modernes, umweltfreundliches Heizungs- und Warmwasserbereitungssystem Voraussetzung.

Die Finanzierung
Die Finanzierung muss durch mindestens 5% Eigenmittel (Bankguthaben, Ansparsumme Bausparkasse, Gehaltsvorschüsse, Baumaterialien), durch Kredite mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren, Förderungen oder sonstigen Krediten erfolgen. Der Förderungskredit wird nach der Grundbucheintragung ausbezahlt. Der Kredit hat eine Laufzeit von höchstens 35 Jahren. Es ist auch eine Förderung in Form eines Wohnbauschecks möglich. Sie beträgt 35% des Förderungskredits und muss nicht zurückbezahlt werden. Es erfolgt auch keine Grundbucheintragung zu Gunsten des Landes Tirol.

Ein Antrag auf Wohnbauhilfe muss spätestens sechs Monate nach Baubeginn/Erwerb gestellt werden. Die Endabrechnung bei Neubau ist nach Fertigstellung einzureichen.

Immobilien Tirol, die gefördert werden!
Eigenheime/Neubau oder Ersterwerb: Ein Wohnhaus mit bis zu zwei Wohnungen, muss als Hauptwohnsitz genutzt werden

Wohnung: Muss mindestens ein Zimmer, einen Vorraum, WC und Bad umfassen, eine Größe von höchstens 150m², jedoch nicht kleiner als 30m²

Vorhaben in verdichteter Bauweise/ Neubau oder Ersterwerb: Doppel-, Reihen-, Gruppenhäuser, bekommen vom Land Tirol mehr Wohnbauförderung da das Bauland durch die Berge begrenzt ist. Das Grundstück darf eine Größe von höchstens 400m² aufweisen.

Nutzen Sie die Wohnbauförderung Tirol!

Kauf oder Miete einer objektgefördeten Wohnung von einem Bauträger
Erwerb eines bestehenden nicht geförderten Wohnobjektes: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und darf nicht mehr gefördert sein.
Wohnhaussanierung, Erweiterung von Wohnraum

Wohnhaussanierung: teilweise abhängig vom Gebäudealter: behindertengerechter Umbau, Vergrößerung, energiesparende Heizung, Wärmeschutz, Dachsanierung

Zusatzförderungen
Es werden Zusatzförderungen für den Umbau von umweltfreundlicheren, heizkostensenkenden, Heizungen und für „Sicheres Wohnen“, betrifft Schwellen, Türen, Verkehrswege und Sanitärräume, gewährt.

Ein Wohnbaufinanzierung Vergleich lohnt hier auf alle Fälle!

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